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Articles of Association for Limited Partnerships incl. KG and GmbH & Co KG (in German)

Dates: 23/04/2010 – 23/04/2010
Location:

ARS Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft
Schallautzerstraße 2-4
1010 Wien

Anmeldung unter: http://www.ars.at


 

Die optimale Rechtsform ist nicht nur in der Gründungsphase eines Unternehmens sorgfältig zu prüfen, auch im Lebenszyklus oder durch geänderte (verschärfte) Rahmenbedingungen stellt sich diese Frage. Für diese Entscheid ung sind nicht nur steuerliche, sondern auch familiäre oder haftungsrechtliche Überlegungen entscheidend. Aber selbst wenn die Rechtsform noch optimal ist, sollte man in regelmäßigen Abständen den Gesellschaftsvertrag überprüfen. Oft stammt dieser noch aus Zeiten früherer Generationen und ist längst überholt. Gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit sollte man RECHTZEITIG die Rechtsform bzw. den Gesellschaftsvertrag den aktuellen Herausforderungen anpassen. Das Haftungsrisiko & Sanktionen bei Fehlentscheidungen und Verstößen gegen eines der zahllosen Gesetze zwingen zu äußerster Vorsicht von Geschäftsführung und Eigentümer. Ein sehr taugliches Mittel zur Risikoreduktion ist die Entscheidung für eine GmbH & Co KG. Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen. Dies stellt an den Vertrags-Errichter besondere Herausforderungen. Ansonsten kann es zu bösen Überraschungen kommen! Der perfekte Gesellschaftsvertrag kann dies weitreichend absichern! Die Risiken sind hoch, aber beherrschbar. Holen Sie sich praktische Hinweise für die Überarbeitung und Neufassung bestehender KG- und GmbH & Co KG-Gesellschaftsverträge

  • bei der Gründung
  • bei der Hereinnahme von neuen Partnern
  • beim Ausscheiden von Partnern
  • nach einem Risiko-Check im Unternehmen
  • bei Änderung der Familiensituation
  • bei plötzlicher Risikoerweiterung

durch äußere Rahmenbedingungen. Erörtert werden zweckmäßige Vertragsgestaltungen, auch aus der Sicht von Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern.

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