In dem Beitrag wird die Entscheidung des OGH beleuchtet, in der er ausgesprochen hat, dass ein Arzt bei Verabreichung einer Injektion über das bestehende Infektionsrisiko aufzuklären hat, da dieses ein typisches Risiko darstellt. In dem Beitrag werden auch die allgemeinen Grundsätze der ärztlichen Aufklärungspflicht dargestellt.
Infos unter: www.kup.at
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