In diesem Beitrag wird eine Entscheidung des Höchstgerichtes näher beleuchtet, in dem dieses ausdrücklich ausgesprochen hat, dass der bloße Hinweis eines Arztes, der einem Patienten ein Medikament verschreibt, die Risiken des Medikaments würden sich aus dem Beipackzettel ergeben, nicht den Anforderungen an die ärztliche Aufklärung entspricht. In dem Artikel werden die allgemeinen Grundsätze der ärztlichen Aufklärung dargestellt.
Infos unter: www.kup.at
|