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„Disqualification“ – Ausschluss von der Gewerbeausübung

Date: 01/02/2008
Karina Grossmayer
 „Disqualification“ – Ausschluss von der Gewerbeausübung
 
Die Ausübung aller in der GewO geregelten Gewerbe durch Kapitalgesellschaften setzt voraus, dass bei den Personen mit maßgebendem Einfluss keine Gewerbeausschlussgründe vorliegen, also „relative Unbescholtenheit“ gegeben ist. In bestimmten Fällen wird zusätzlich
auch eine gewerbespezifische „Zuverlässigkeit“ verlangt. Ein Überblick.
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