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Kein Vetorecht des Betriebsrates bei leistungsbezogenem Entgelt

Date: 17/12/2010
Jens Winter, Christoph Wolf
 Kein Vetorecht des Betriebsrates bei leistungsbezogenem Entgelt
 
Im Zuge einer ArbVG-Novelle hat der Gesetzgeber auf jüngste Entwicklungen in der
Rechtsprechung zum Mitbestimmungsrecht der Belegschaftsvertretung bei leistungsbezogenen Prämien und Entgelten reagiert und hat eine Neuregelung vorgenommen. Von Ausnahmen abgesehen unterliegen künftig leistungsbezogene Entgelte nicht mehr der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen.
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