Das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) hat im September erstmalig ein eigenständiges Aktiengesetz verabschiedet. Im Oktober wurde das Gesetz vom ukrainischen Präsidenten unterzeichnet, womit die letzte Hürde für diesen für die ukrainischen und ausländischen Investoren so wichtigen Rechtsakt genommen wurde. Das Gesetz tritt am 30. April 2009 in Kraft.
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