Medizinrecht ist ein Fachbereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. CMS Reich-Rohrwig Hainz berät insbesondere Krankenanstalten und Ärzte in sämtlichen Fragen der Berufsausübung. Wir vertreten nicht nur in Schadenersatzprozessen wegen Behandlungsfehlern oder Verletzung der Aufklärungspflicht, sondern begleiten unseren Klienten von der Eintragung in die Ärzteliste bis hin zur Gründung einer Arzt-/Gruppenpraxis bzw. einer Krankenanstalt.
Unser Beratungsspektrum umfasst die rechtliche Beratung bei klinischen Prüfungen ebenso wie sämtliche Aspekte des Berufsrechtes von Ärzten, diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegern sowie sämtlichen Angehörigen anderer Gesundheitsberufe. Unsere Medizinrechtsexperten stellen Ihre Expertise sowohl prophylaktisch in Rahmen von Vorträgen als auch bei der Vertretung in Gerichtsverfahren zur Verfügung.
Unsere Leistungen umfassen
- Arzthaftungsrecht
- Arzneimittel- und Medizinproduktrecht
- Pharmarecht
- Gründung von Gruppenpraxen
- Krankenanstaltenrecht
- Berufsrecht sämtlicher Gesundheitsberufe
- Vortragstätigkeiten
- Klinische Prüfverträge