Am 14. 10. 2008 wurde vom Justizministerium der Ministerialentwurf eines AktienrechtsÄnderungsgesetzes (ARÄG) parlamentarisch eingebracht. Das ARÄG soll in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben vorwiegend das Regime der HV neu gestalten. Das Gesetz, das neben der Novellierung des AktG auch im UGB und zahlreichen weiteren Gesetzen zu Änderungen führt, soll mit 1. 8. 2009 in Kraft treten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Punkte der Novelle skizziert.
Johannes Reich-Rohrwig / Markus Moser
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