Erbrecht, Unternehmensnachfolge, Stiftungen
Das full service-Konzept von CMS Reich-Rohrwig Hainz umfasst auch die Beratung vermögender Privatpersonen, ihrer Familien und die Nachfolgeberatung von Unternehmern. Die Strukturierung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen erfordert eine enge Verzahnung von Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Wir beraten unsere Klienten nach deren Bedürfnissen – von der Beachtung grundlegender Erfordernisse bis hin zu hochkomplexen und kreativen Gestaltungen.
Schwerpunkte
Schwerpunkte unserer beratenden Tätigkeit sind
- Stiftungs- und Trustgestaltungen, mit oder ohne Auslandsbezug
- Testamente, Eheverträge, Schenkungsverträge, Schenkungsverträge auf den Todesfall, Übergabeverträge, Leibrentenverträge gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen nach Erbfällen
- Gestaltung von vorweggenommenen Erbfolgen, Absicherungen des Nachlasses
- Testamentsvollstreckung
- Steueroptimierte Nachlass- und Vererbungsstrukturen
- MBO / MBI / IPO oder M & A Gestaltungen bei fehlenden Nachfolgern im Familienkreis
- Holdingstrukturen
- Optimierung familien- und erbrechtlicher Art durch Wahl des Wohnsitzes und/oder der Staatsbürgerschaft
- Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten in den vorgenannten Bereichen (insbesondere Erbrechtsstreitigkeiten)
- Steuerrechtliche Beratung in den vorgenannten Bereichen, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen